Kostenübernahme und Verordnung

Verordnung

Die logopädische Therapie erfolgt aufgrund einer ärztlichen Heilmittelverordnung (Rezept). Diese wird von folgenden (Fach-) Ärzten ausgestellt:

  • Kinderärzte
  • Allgemeinmediziner
  • HNO-Ärzte
  • Phoniater
  • Neurologen
  • Zahnärzte
  • Kieferorthopäden

Kostenübernahme

Die Kosten für die logopädische Therapie werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse oder den Privatkassen übernommen.

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die Krankenkasse die gesamten Kosten der Behandlung. Erwachsene ohne Zuzahlungsbefreiung müssen einen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten plus eine Verordnungsgebühr in Höhe von 10,00 € pro Verordnung für die logopädische Therapie leisten.

Informationen zu den Zuzahlungsbefreiungen können bei der jeweiligen Krankenkasse erfragt werden. Als Privatpatient benötigen Sie ein Privatrezept Ihres behandelnden Arztes.